Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0, inkraftgetreten 22. September 2011) kennt drei verschiedene Konformitätsstufen 〈A〉, 〈AA〉 und 〈AAA〉. Für einen barrierefreien Internetauftritt müssen mindestens die beiden Konformitätsstufen 〈A〉 und 〈AA〉 erfüllt sein. Zugrunde gelegt ist für die Website finthen.de das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM vom 16. Dezember 2002), wobei die technischen Standards, die für die Erreichung der Barrierefreiheit zugrunde gelegt werden, im Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen nicht erwähnt sind. Noch austehend ist die Rechtsverordnung zur Umsetzung der Richtlinie.
Die geforderten Erläuterungen über die Inhalte werden mit dieser Konformitäts-Erklärung erfüllt!
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Es sind keine Bilder und Grafiken mit Informationsgehalt oder Überraschungswert eingepflegt. Bilder im Abschnitt Aktivitäten dienen nur der Untermalung. Navigationselemente sind komplett Text-Objekte. Schaltflächen mit vorangestellter Grafik (Awesome) haben ausreichend Text, dieser ist dominierend. Die eingebauten Awesome Grafiken sind Standard, Wiedererkennbarkeit ist gegeben. Captchas werden ausschließlich als Text angeboten.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Video- und Audio-Dateien sind nicht Bestandteil der Website.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Video-Dateien sind nicht Bestandteil der Website.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Audio-Dateien sind nicht Bestandteil der Website.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Live-Audio-Dateien sind nicht Bestandteil der Website.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Live-Audio-Dateien sind nicht Bestandteil der Website.
Kriterium erfüllt 〈AAA〉.
Alle Seiten haben einen Titel-Tag im Head-Bereich und eine sichtbare Titel-Leiste. Die Titel stehen im direkten Zusammenhang mit dem Inhalt der Seite.
Kriterium erfüllt 〈A〉.
Linktexte sind ausschließlich aus sich selbst heraus verständlich, Kontext-Funktionen sind noch nicht für alle Browser verfügbar (Browser-Kompatibilität, beeinträchtigt auch die Sicherheit).
Kriterium erfüllt 〈AAA〉.
Überschriften in den Seiten und Beschriftungen in Formularen sind vorhanden. Beschriftungen weisen auf den Inhalt, sind informativ und gliedern den Inhalt.
Kriterium erfüllt 〈AAA〉.
Die Eingliederung englisch klingender, aber keineswegs wirklich englischer Wörter (Anglizismen) kommen in den Texten nicht vor. Mehrdeutige Begriffe und missverständliche Wortkreationen sind nicht eingebracht.
Kriterium erfüllt 〈AAA〉.
Die Sprache ist auschließlich deutsch, auf allen Seiten wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle (feminin - divers - maskulin) Geschlechter.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Fachbegriffe und Fremdwörter werden direkt im Text erläutert.
Kriterium erfüllt 〈AA〉.
Abkürzungen werden nur eingesetzt, wenn es sinnvoll ist und dann direkt im Text erläutert.
Kriterium erfüllt 〈A〉.
Komplizierte oder ungewöhnlich lange Texte sind nicht vorhanden, Zusammenfassungen und Glossar sind in Erarbeitung.