Vor 43 Jahren, im Mai 1980 gründeten sieben Kameraden die Reservisten-Kameradschaft Finthen. Von den „Gründungsvätern” sind immerhin noch fünf Kameradschafts-Mitglieder. Innerhalb von vier Jahren wuchs die Reservisten-Kameradschaft recht schnell auf 40 Mitglieder an.
Im Jahre 1984 begannen wir unser erstes RK-Heim zu bauen, es wurde am 16. Juni 1985 eingeweiht. Es waren sehr turbulente Zeiten, die Zahl der Mitglieder schrumpfte auf 18. Wir bauten unser Reservistenheim weiter aus. alle Beiträge flossen direkt in den Ausbau. Aber wie das Leben so spielt, im März 1989 mussten wir leider das Heim aufgeben, konnten aber schon im Mai des gleichen Jahres mit 19 Mitgliedern ins Bauernhaus der „Alten Artillerie-Kaserne” einziehen.
Anlässlich unseres 10-jährigen Bestehens wurde ein Wanderpokalschießen ins Leben gerufen und im Juni 1990 zum ersten Mal durchgeführt. Der Pokal war ein alter K 98 für die beste Mannschaft, der beste Einzelschütze bekam ein Bajonett. Im gleichen Jahr gewann unsere Mannschaft das erste Mal das Kreisvergleichsschießen, was ein Jahr später nochmal gelang. Um in der Gemeinde bekannter zu werden, nahmen wir die folgenden Veranstaltungen ins Jahresprogramm auf: Fahrdienst, Teichreinigung, Teilnahme Kerb und Straßenfest, Beitritt zum Vereinsring und Kontaktnahme zur örtlichen Presse. Später kam dann noch das Gästeschießen und der Fastnachtumzug durch Finthen dazu.
1992 begannen wir mit der Renovierung eines Kellers in Finthen, um diesen als RK-Heim zu nutzen, im Juli 1994 zogen wir dann ein. In der Gemeinde nehmen wir oft an Festumzügen teil und unterstützen dadurch andere Vereine. Unterstützung erfahren auch Finther Vereine durch uns, da wir uns bereit erklären die Nachtwache für sie zu übernehmen.
Unser aktueller Mitgliederstand steigt auch durch o.a. Aktivitäten ständig an und beträgt zur Zeit 71 Mitglieder. Am 05. April 1998 ging die Reservistenkameradschaft Finthen ins Internet.
Kameradschaft ist das Leitmotiv militärischer Organisationen. Durch einen weitreichende Verknüpfungen werden in der Alltagssprache Vorstellungen einer Gefahrengemeinschaft geweckt, deren Mitglieder einander achten, beistehen, helfen und bereit sind, ihr Leben zum Wohl der Kameraden einzusetzen.
Sprachwissenschaftler kennen das Wort Kameradschaft nur allgemein von Kamerad herkommend. Entlehnt aus dem Französischen des 16. Jahrhunderts steht camerade für Gefährte. Die lateinische Bezeichnung camera bedeutet Zimmer beziehungsweise Schlafraum. Im soldatischen Sprachgebrauch beschreibt Kameradschaft ursprünglich die Stubengemeinschaft oder Korporalschaft der Gefährten.
Besondere Bedeutung hat die Kameradschaft in der soldatischen Gemeinschaft. Insbesondere bedeutet Kameradschaft, die Pflicht jedes Soldaten, seinen Kameraden, unter allen Umständen, in Not und Gefahr, selbst unter Todesgefahr, unaufgefordert und selbstlos beizustehen. Das besondere an der Kameradschaft ist es, dass sie nicht auf Sympathie beruht, nicht an persönliche Verbundenheit im Sinne von Freundschaft gebunden ist, oder Kumpanei, sondern oberste soldatische Pflicht ist.
Kameradschaft ist nicht freiwillig! Kameradschaft im Wortsinne ist verpflichtend im § 12 des Soldatengesetzes formuliert:
» Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein. «
Eine Kameradschaft in der soldatischen Gemeinschaft bedeutet sehr viel, damit unterscheidet sie sich von den materiell gebundenen Kaninchen- und Brieftaubenzuchtvereinen, vom Gedanken des Nutzens geprägten Sport-, Kochvereinen und einiges mehr, die Liste lässt sich unendlich fortsetzen.
Man stelle sich die berühmten fünf Fragen zur Kameradschaft:
Kameradschaft besteht zwischen Menschen, die mitten im Leben stehen, ermutigt, inspiriert und bewegt. Die die tragende Kraft der Gemeinschaft erleben, in der Begegnung miteinander, persönlich und herausfordernd. Menschen, die füreinander stark sind und für Gerechtigkeit in der Gesellschaft einstehen. Kameradschaft verkörpert ein Ideal, das Ideal einer positiven, optimistischen und unverzagten Beziehung zwischen Menschen, unabhängig von räumlicher Nähe, unabhängig von Rang und Namen, unabhängig von der Höhe des Kontostandes oder von „Mein Haus, mein Auto, mein Pferd!”
Bewahren wir uns das hohe Gut der Kameradschaft, Heute, Morgen und alle Tage!.
Entgegen einer landläufigen Meinung, einem Vorurteil sind nicht nur diejenigen Reservistinnen und Reservisten, die regelmäßig Reserveübungen leisten, sondern: „ … frühere Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr sind, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie sonstige Personen, die aufgrund einer vom Bund angenommenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes herangezogen werden können.”
So bestimmt es § 1 Reservistengesetz. Darunter fallen also alle ehemaligen Grundwehrdienstleistenden, Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten nach ihrer Zurruhesetzung. Alle früheren Soldaten der Bundeswehr sind also Reservisten. Die Heranziehung ist (gemäß Soldatengesetz) der Verwaltungsakt, welcher eine Person für den in diesem Bescheid bestimmten Zeitraum in ein Wehrdienstverhältnis (vierter Abschnitt Soldatengesetz) versetzt und so zum aktiven Soldaten macht.
Das hat zum Beispiel Auswirkungen auf die Dienstgradführung. Der ehemalige Grundwehrdienstleistende, Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldat auf Zeit ist daher außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses verpflichtet, den Dienstgradzusatz „der Reserve”/d.R. zu führen (beispielsweise Obergefreiter d.R., Hauptmann d.R.). Ehemalige Berufssoldaten im Ruhestand tragen den Dienstgradzusatz „außer Dienst”/a.D. Wichtig ist hierbei, dass die Verpflichtung zur Führung des Dienstgradzusatzes im Wehrdienstverhältnis entfällt (aus einem unterzeichnenden „Müller, Hauptmann d.R.” wird also ein „Müller, Hauptmann”).
Aktiver Reservist:
Sogenannte Reserveübungen (Reservistendienste nach dem vierten Abschnitt des Soldatengesetzes) werden regelmäßig von beorderten Reservisten absolviert. Die Beorderung ist die Einplanung eines Reservisten, der sich dazu freiwillig bereit erklärt hat, auf einem bestimmten Dienstposten. Die herausgehobene Bedeutung einer Beorderung lässt sich auch an dem Umstand ablesen, dass diese Voraussetzung für die Beförderung von Reservisten ist. Daher verbleibt beispielsweise der über Jahrzehnte in der unbeorderten Reservistenarbeit ernsthaft engagierte Obergefreite d.R. in seinem Entlassungsdienstgrad als Grundwehrdienstleistender, während der beorderte ehemalige Grundwehrdienstleistende je nach Leistung, Befähigung, Eignung bis in den Spitzendienstgrad Oberst d.R. gefördert werden kann. Alle die Reservisten betreffenden Rechtsgrundlagen sind in der Zentralrichtlinie A2-1300/002 ausführlich dargestellt.
Die Konzeption der Reserve sieht neben der Verstärkungsreserve und der Personalreserve als weitere Möglichkeit die allgemeine Reserve vor. Beorderungen sind nur in der Verstärkungs- beziehungsweise Personalreserve möglich. Der allgemeinen Reserve zugehörig sind alle nicht georderten Reservisten gemäß § 1 Reservistengesetz.
Alle Reservisten der Bundeswehr unterliegen gemäß § 59 Soldatengesetz der Dienstleistungsüberwachung. Diese beinhaltet die Pflicht, Wohnortwechsel ebenso zu melden, wie das Erreichen einer beruflichen Qualifikation oder den Wechsel des Berufs. Außerdem haben Reservisten gemäß § 59 Soldatengesetz auch gesundheitliche oder sonstige Hinderungsgründe der Bundeswehr anzuzeigen. Für die Wehrdienstüberwachung gelten zeitliche Grenzen, bei denen nach der Laufbahn der Reservisten unterschieden wird (Mannschaften bis zum 45. Lebensjahr, Unteroffiziere und Offiziere bis zum 60. Lebensjahr, ehemalige Berufssoldaten bis zum 65. Lebensjahr). Ihr Ansprechpartner ist hier immer das an Ihrem Wohnort zuständige KarriereCenter der Bundeswehr. Dieses ist auch in den meisten Fällen für die Feststellung der Tauglichkeit von Reservisten sowie für die Heranziehung zuständig.
Im dem jetzt in Kraft getretene Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (Bundesgesetzblatt vom 8. August 2019) ist eine Neuregelung der Kennzeichnung von Reservisten, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden, enthalten. Bislang war das Tragen der Uniform für diese Reservisten mit Uniformtrageerlaubnis nur unter Verwendung der sogenannten Reservistenkordel beziehungsweise mit dem Abzeichen „R” für Angehörige der Marine zulässig. Diese Kennzeichnung ist nun entfallen. Historischer Hintergrund dieser Verordnung war die Aktion von dem Schuster Friedrich Wilhelm Voigt, der 1906 als Hauptmann verkleidet in Cöpenick mit einer Gruppe gehorsamer Soldaten im Rathaus den Bürgermeister festnahm und die Stadtkasse beschlagnahmte.
Reservedienst in Teilzeit
Zudem ist es nun möglich, den Reservedienst in Teilzeit zu leisten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Flexibilisierung des Reservedienstes, der sich so noch besser mit der Lebensrealität unserer Reservistinnen und Reservisten vereinbaren lässt. Gerade bei händeringend benötigten Spezialisten, wie im Sanitätsdienst und dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum, wird diese Flexibilität dringend benötigt, um den Dienst attraktiver zu machen.